Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der AN Verkaufs- und Vertriebsservice UG, Diesterwegstr. 12, 38239 Salzgitter (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber über die Erbringung von Vertriebsdienstleistungen, Handelsvertretung, Markterschließung und Verkaufsförderung.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Schriftform kann auch durch E-Mail gewahrt werden.
(3) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen.
§ 3 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Vertriebsdienstleistungen nach bestem Wissen und unter Einsatz seiner fachlichen Erfahrung im Bereich Handel und Vertrieb.
(2) Art und Umfang der Leistungen werden individuell im jeweiligen Vertrag festgelegt. Hierzu gehören insbesondere:
- Operative Vertriebstätigkeiten (Kundenakquise, Angebotslegung, Kundenbetreuung)
- Handelsvertretung gemäß §§ 84 ff. HGB
- Marktanalysen und Markterschließung
- Maßnahmen der Verkaufsförderung
(3) Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsortes frei, soweit vertragliche Vereinbarungen dem nicht entgegenstehen.
(4) Gegenüber dem Auftraggeber besteht eine regelmäßige Berichtspflicht, deren Umfang und Turnus vertraglich vereinbart werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der für Abstimmungen und Freigaben zur Verfügung steht.
(3) Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im jeweiligen Vertrag. Mögliche Vergütungsmodelle sind Festpreise, monatliche Pauschalen oder provisionsbasierte Verguetungen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Reisekosten und sonstige Auslagen werden nur erstattet, wenn dies vorab vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit bei laufenden Vertriebsvereinbarungen sechs Monate.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere drei Monate, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind, dem Empfänger bereits bekannt waren oder von Dritten rechtmäßig erlangt wurden.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Vertriebsdienstleistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen, keine Werkleistungen.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird auf Verlangen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Braunschweig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: August 2026